Schredderaktion der Gemeinde Neuhof

Die Gemeinde Neuhof bietet auch dieses Jahr wieder allen Bürgerinnen und Bürgern eine Schredderaktion an, um ihren Baum-, Strauch- und Heckenschnitt zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Diese Aktion wird wie folgt durchgeführt:

  • am Montag, den 30. Oktober 2023 in Hauswurz und Kauppen
  • am Dienstag, den 31. Oktober 2023 in Giesel
  • am Mittwoch, den 1. November 2023 in Tiefengruben
  • am Donnerstag, den 2. November 2023 in Dorfborn
  • am Freitag, den 3. November 2023 in Hattenhof
  • am Samstag, den 4. November 2023 in Neuhof-Neustadt
  • am Montag, den 6. November 2023 in Neuhof-Ellers
  • am Dienstag, den 7. November 2023 in Neuhof-Opperz
  • am Mittwoch, den 8. November 2023 in Rommerz

Das Häckselgut kann bei Bedarf an die Grundstückseigentümer abgegeben werden.

Um einen besseren Überblick über das anzufallende Schreddergut zu erhalten, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung Neuhof per Email an steueramt@neuhof-fulda.de oder Telefon 06655 970-310 unter Angabe der genauen Anschrift zu melden oder das nachstehende Formular ausgefüllt abzugeben.

Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt ab dem 30. Oktober 2023 ab 07:00 Uhr ordentlich und gut erreichbar am Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, insofern folgende Bedingungen vorgefunden werden:

  • die übliche Menge (ca. 2 cbm) wird erheblich überschritten,
  • der Baum- und Strauchschnitt wird auf Sammelplätzen gelagert,
  • das Schreddergut kann nicht eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden,
  • die Zeit von 15 Minuten wird überschritten,
  • das Schreddergut ist mit Schilfgras vermischt,
  • das Schreddergut ist mit Dornenhecken vermischt,
  • das Schreddergut ist mit Grünabfällen vermischt oder angefault,
  • die Abholung wurde der Gemeindeverwaltung nicht fristgerecht gemeldet,
  • das Zusammenlegen von Schreddergut mehrerer Hauseigentümer ist nicht erlaubt
  • das Schreddergut ist mit Wurzeln vermischt

Die Reinigung der Straßen- und Gehwegfläche ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten kurzfristig vorzunehmen.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei der Schredderaktion um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neuhof in Zusammenhang mit dem Zweckverband Abfallsammlung des Landkreises Fulda handelt. Deshalb möchten wir Sie dringend darum bitten, die vorgenannten Punkte zu beachten, um somit einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.