Eine Baustelle, auf der ein neues Haus entsteht. Wände sind bereits vorhanden. Der Dachstuhl entsteht.

Bauen

Bauen in der Gemeinde Neuhof

Bauantrag/Baugenehmigung

Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen sind baugenehmigungspflichtig. Es sei denn, es handelt sich um genehmigungsfreie Vorhaben oder es liegen Voraussetzungen für ein Freistellungsverfahren vor.

Die Hessische Bauordnung kennt zwei verschiedene Baugenehmigungsverfahren:

1. Vereinfachtes Verfahren (§ 65 der Hess. Bauordnung):
Die Eigenverantwortung der Bauherrschaft und der am Bau Beteiligten werden durch das vereinfachte Verfahren gestärkt. Die Erteilung einer Baugenehmigung wird durch dieses Verfahren beschleunigt.
Für weitere Tipps und Hinweise über das Vereinfachte Verfahren steht Ihnen ein Informationsblatt (pdf.) zur Verfügung.

2. Herkömmliches Verfahren (§ 66 der Hess. Bauordnung):
Neben dem Bauplanungsrecht wird bei § 66 der Hess. Bauordnung auch das Bauordnungsrecht geprüft.
Tipps und Hinweise für das Herkömmliche Verfahren finden Sie in dem folgenden Informationsblatt (pdf.)


Genehmigungsfreie Vorhaben

Grundsätzlich bedarf die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen der Baugenehmigung, es sei denn, es ist in § 63 der Hessischen Bauordnung, etwas andere bestimmt.

In dem folgenden Informationsblatt (pdf.) sind alle Tipps und Hinweise über Genehmigungsfreie Bauvorhaben für Sie auf einer Sicht zusammengefasst.


Freistellungsverfahren

Nach § 64 der Hessischen Bauordnung können für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung (nicht Abriss oder Beseitigung) aller baulichen Anlagen, mit Ausnahme von Sonderbauten, Freistellungsverfahren durchgeführt werden.

Für weitere Tipps und Hinweise bezüglich Freistellungsverfahren auf einer Sicht, steht Ihnen im folgenden ein Informationsblatt (pdf.) zur Verfügung.


Zum Thema Bauen finden Sie nebenstehend eine Auflistung mit den wichtigsten Satzungen der Gemeinde Neuhof. Des Weiteren steht Ihnen ein Link zum Wirtschaftsministerium zur Verfügung, wo Gesetzestexte und Formulare zum Download zur Verfügung stehen, sowie ein Merkblatt für die Bebauung von Grundstücken.

Nachbarschaftsrecht

Der Nachbar. Beeinträchtigung durch seinen Lärm, überhängende Zweige durch seine Bäume und Sträucher, Baumbewuchs in Grenznähe und viele weitere Ansatzpunkte. Mit diesen Punkten werden die Mitarbeiter der Gemeinde Neuhof häufig konfrontiert. Oftmals fallen die Streitpunkte in den Rahmen der privatrechtlichen Grundsätze. Lediglich öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie beispielsweise Regelungen der Hessischen Bauordnung, müssen beachtet werden. 

Im folgenden Link wird Ihnen eine Broschüre des Hessischen Ministerium der Justiz zur Verfügung gestellt, die die Einholung eines anwaltlichen Rates im Guten nicht ersetzt, aber Tipps mit dem Umgang von Problemen geben kann um ein gutes Verhältnis in der Nachbarschaft weiterhin garantieren zu können. Sie dient als Orientierungshilfe.