Ausstellung von Urkunden

Ausstellung von Urkunden

Ab sofort können Sie Geburts-, Ehe-. Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden bequem online beantragen.
Folgen Sie dafür einfach folgendem Link: Onlinedienste Standesamt

Sie benötigen eine Urkunde!

Welche Personenstandsurkunde wofür?

Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, z. B. um heiraten zu können, um eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
    Es können aktuelle Eheurkunden aus den Registern ausgestellt werden. Die Urkunde enthält unter anderem Angaben über die Eheleute, die Namensführung und Vermerke über die Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung.
  • Sterbeurkunden
  • Mehrsprachige Urkunden
    (z. B. für Verwendung im Ausland)

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z. B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Was brauche ich?

Für die Beantragung einer Personenstandsurkunde (begl. Abschrift aus dem Geburtenregister, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) beim Standesamt ist entweder eine persönliche Vorsprache oder eine schriftliche Beantragung erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Damit die Ausstellung der Urkunde möglich ist, sollten dem Standesamt die entsprechenden Geburts-, Heirats- oder Sterbedaten mitgeteilt werden.

Datenschutz

Die Personenstandsregister erhalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z. B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z. B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.