Ein auf der Seite liegendes Glas, das mit vielen Münzen gefüllt ist. Viele Münzen liegen vor dem Glas.

Förderprogramme der Gemeinde Neuhof

Förderprogramme

Förderung für den Kauf und das Pflanzen von Laubbäumen

Die Gemeinde Neuhof fördert den den Kauf und das Pflanzen von Laubbäumen. Neben der Verschönerung des Ortsbildes, soll damit ein Anreiz geschaffen werden, auf regionaler Ebene einen kleinen Beitrag zur positiven Beeinflussung des Klimas zu schaffen:


Förderprogramme für den Kauf und Verkauf von Baugrundstücken sowie den Kauf von Altbauten

Förderung beim Kauf eines Altbaus

Sie haben mit Ihrer Familie einen leer stehenden Altbau gekauft, um diesen selbst als Hauptwohnsitz zu nutzen?
Dann fördern wir den Kauf, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das vor 1960 errichtet wurde, vor dem Kauf mindestens ein Jahr leer stand und wenn in diesem Zeitraum Verkaufsbemühungen durch den Verkäufer nachgewiesen werden können.
Wir möchten mit der Förderung die Ortskerne stärken und den Landverbrauch für Neubaugebiete minimieren. Der Grundförderbetrag beträgt 3.000 € und kann sich auf bis zu 12.000 € erhöhen, wenn in Ihrem Haushalt Kinder leben, für die Sie (= Käufer) kindergeldberechtigt sind.

Es gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie und die hierzu ggf. beschlossenen Ausführungsregelungen. Die Förderrichtlinie können Sie hier einsehen oder herunterladen.

Förderung beim Kauf eines privaten Baugrundstücks

Sie sind eine Familie mit Kindern und haben ein unbebautes Baugrundstück von einer Privatperson gekauft?
Dann gewähren wir je berücksichtigungsfähigem Kind einen Zuschuss von 3,00 € je Quadratmeter Grundstücksfläche (für maximal 900 Quadratmeter).
Berücksichtigungsfähig sind alle Kinder für die Sie (=Käufer) kindergeldberechtigt sind und die beim Abschluss des Grundstückskaufvertrages in Ihrem Haushalt leben oder innerhalb von drei Jahren seit grundbuchlicher Umschreibung des Grundstücks hinzukommen.
Voraussetzung für die Förderung ist u. a. der Bau eines Wohnhauses innerhalb von fünf Jahren.

Es gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie und die hierzu ggf. beschlossenen Ausführungsregelungen. Die Förderrichtlinie können Sie hier einsehen oder herunterladen.

Zuschüsse für Verkäufer von privaten Baugrundstücken („Baulücken“)

Wenn Sie Eigentümer eines „Baulückengrundstücks“ (= ungenutztes, bebaubares Grundstück in der Ortslage) sind, zahlen wir Ihnen beim Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen einen gemeindlichen Zuschuss von 5.000,00 €.
Für die Vermarktung Ihres Baulückengrundstücks über die Homepage der Gemeinde Neuhof wenden Sie sich bitte an Herr Ritzel, Tel. 06655 970436 oder jr@nhf.de

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Zuschuss zu erhalten, können Sie hier nachlesen oder herunterladen.