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Aktuelle Wassergebühren
Die Wassergebühren sind gestiegen – aus gutem Grund
Sauberes Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die Gemeinde Neuhof setzt alles daran, den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig jederzeit Trinkwasser in bester Qualität und ausreichender Menge zu liefern. Dies erfordert kontinuierliche Investitionen in das Leitungsnetz und die anderen Einrichtungen der Wasserversorgung. Vor allem deshalb hat die Gemeindevertretung am 10. November 2022 beschlossen, die Wassergebühren zum 1. Januar 2023 folgendermaßen anzuheben (jeweils inkl. Umsatzsteuer):
bisher | neu | |
Verbrauchsgebühr (pro m³) | 2,23 EUR | 2,71 EUR |
Die Wasser-Grundgebühren bleiben unverändert.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Sie mussten aber mehrere Aspekte berücksichtigen:
1. Die Gemeinde Neuhof hat die Kosten der Wasserversorgung in den letzten Jahren mit den Gebühreneinnahmen nicht ausgleichen können. Die Kostenunterdeckungen waren teilweise erheblich, wie die folgende Tabelle zeigt:
Jahr | Kostenunterdeckung (ca.) |
2017 | 25.000 |
2018 | 5.000 |
2019 | 135.000 |
2020 | 96.000 |
2021 | 92.000 |
2. Das kommunale Haushaltsrecht schreibt vor, grundsätzlich kostendeckende Gebühren zu erheben. Im Rahmen von Haushaltsgenehmigungsverfahren verlangt die Aufsichtsbehörde von der Gemeinde, dies schriftlich zu bestätigen. Um kostendeckend zu sein, hätte die Wasserverbrauchsgebühr schon bisher mindestens 0,20 €/m³ höher sein müssen.
3. Das Gemeindegebiet von Neuhof (11.000 Einwohner) ist 90 Quadratkilometer groß. Neuhof ist also eine Flächengemeinde. Das treibt den Pro-Kopf- Aufwand für Wasserleitungen, Tiefbrunnen und Hochbehälter in die Höhe. Viele andere Kommunen haben bei gleicher Einwohnerzahl eine kleinere Fläche und damit ein „günstigeres“ Verhältnis. Trotzdem hatte unsere Gemeinde bisher eine durchschnittliche Wassergebühr.
4. Das Leitungsnetz der Neuhofer Wasserversorgung hat mit etwa 133 Kilometern eine beachtliche Länge. Vor wenigen Jahren wurde die Gemeinde Neuhof mit 18 anderen (hinsichtlich der Einwohnerzahlen) etwa gleich großen Kommunen vom Hessischen Rechnungshof vergleichend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Leitungsnetz der Gemeinde Neuhof mehr als doppelt so lang ist, wie der Durchschnitt der Leitungsnetze aller geprüften Gemeinden. Der Bund der Steuerzahler hat in einer Fachstudie veröffentlicht, dass die Leitungsnetze der entscheidende Kostenfaktor für die Betriebe sind. Neuhof hat also im Vergleich mit anderen Kommunen ungünstige, d. h. teure Rahmenbedingungen. Um die Substanz des langen Leitungsnetzes zu erhalten, müssten alljährlich mehr als 2 km Leitungen erneuert werden. Die vorerwähnten Vergleichskommunen müssen jährlich nur einen km erneuern. Trotz der umfangreichen bereits abgeschlossenen und derzeit geplanten Investitionen ist die Gemeinde Neuhof hinter diesem Wert (jährlich mindestens rd. 2 km zu erneuern) in den letzten Jahren deutlich zurückgeblieben. Deshalb muss das Investitionstempo steigen. Eine Faustregel sagt: Eine Investition von 1 Mio. EUR lässt die Wassergebühr über einen Zeitraum von 40 bis 50 Jahren um etwa 0,10 EUR pro Kubikmeter steigen.
5. Die Wasserversorgung ist von erheblichen Kostensteigerungen betroffen. Sehr hohe Kostensteigerungen sind bei den Stromkosten festzustellen.
Die größten Investitionen in die Wasserversorgung waren bzw. sind:
| EUR |
Gieseler Str.: Verlegung eines Teilstücks der Wasserleitung (um 2020) | 143.000 |
Rommerzer Str.: Erneuerung Teilstück der Wasserleitung (um 2020) | 179.000 |
Am Neuen Garten u. verlängerte Jahrstr.: Erweiterung u. Erneuerung der Wasserleitung (um 2023) | 230.000 |
Frankfurter Straße (Teilstück): Erneuerung der Wasserleitung (um 2023) | 110.000 |
Jahnstr.: Erneuerung der Wasserleitung (um 2023) | 200.000 |
Sudetenstr.: Erneuerung der Wasserleitung (um 2023) | 80.000 |
Verbindungsleitung Hochbehälter zur Ortslage Giesel: Erneuerung (um 2021) | 650.000 |
Rommerz: grundhafte Sanierung des Tiefbrunnens (Fertigstellung 2019) | 1.240.000 |
Investitionen am Hochbehälter Kauppen (um 2023) | 110.000 |
Neubaugebiet Hauswurz, An den Eichen: Bau Wasserleitung (um 2022) | 300.000 |
Neubaugebiet Rommerz, An den Eichenäckern: Bau Wasserleitung (um 2022) | 290.000 |
Neubaugebiet Hattenhof, Am Küppel-Schafhohle: Bau Wasserleitung (um 2023) | 275.000 |
In den kommenden Jahren sollen erhebliche Investitionen an diversen Hochbehältern u. Pumpstationen (u. a. Giesel, Neuhof, Hattenhof) vorgenommen werden. Der höchste Betrag wird für den Hochbehälter Hattenhof mit 900.000 ausgewiesen (2024) |
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(Höhere) Gebühren – nicht bequem, aber fair und weitsichtig
Verantwortungsvolle Kommunalpolitik denkt und handelt generationenübergreifend. Sie berücksichtigt auch diejenigen, die noch keine politische Stimme haben – unsere Kinder und Enkel. Ausbau und Unterhalt der öffentlichen Infrastruktur finanziert sie deshalb nicht nur aus Steuereinnahmen, Landesmitteln oder Krediten, sondern auch über Gebühren.
Gebühren sind in doppelter Hinsicht fair. Zum einen: Sie belasten nur die Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte öffentliche Dienstleistungen heute (und nicht in ferner Zukunft) nutzen. Zum anderen: Wer diese Dienstleistungen intensiver nutzt, zahlt mehr als jemand, der sie weniger oder seltener in Anspruch nimmt.
Weitsichtige Kommunen scheuen sich nicht, die Gebühren von Zeit zu Zeit möglichst moderat zu erhöhen. So können sie die Infrastruktur auf einem guten Stand halten und laufend an höhere gesetzliche Standards und/oder wachsende Qualitätsansprüche der Bürgerinnen und Bürger anpassen. Nichts zu tun, ist ein nur vermeintlich billiger und bequemer Weg. Er mündet irgendwann in einen Investitionsstau, der die Kommune Jahre später teuer zu stehen kommt. Jeder, der ein Haus besitzt, wird das nur allzu gut nachvollziehen können.
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 4 Personen und einem jährlichen Frischwasserverbrauch von 120 cbm bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von rd. 7,40 €.
Frischwassergrundgebühr:
Neben der verbrauchsabhängigen Gebühr wird ab Einbau der Messeinrichtung eine Grundgebühr für die Vorhaltung der Wasserversorgungsanlage erhoben. Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der Nenngröße der installierten Messeinrichtung. Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenem Kalendermonat bei Messeinrichtungen, die geeignet sind zur Messung folgender maximaler Verbrauchsleistungen
bis zu 5m³/h | Q3 4 | 5,35€ |
bis zu 12m³/h | Q3 10 | 10,17€ |
bis zu 20m³/h | Q3 16 | 16,95€ |
bis zu 30m³/h | Q3 25 | 25,42€ |
bis zu 80m³/h | Q3 63 | 67,80€ |
über 80m³/h | ab Q3 100 | 101,69€ |