Haupt- und Finanzausschuss

Die Gemeindevertretung hat zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse drei Ausschüsse aus ihrer Mitte gebildet und deren Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung bestimmt.

Einer dieser Ausschüsse ist der Haupt- und Finanzausschuss (HFA). Ihm gehören neun Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter an. Diese setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Gemeindevertretung zusammen.

Der HFA berät alle Angelegenheiten finanzieller Art vor und muss in der Gemeindevertretung Bericht erstatten. Für seine Beratungen kann der Ausschuss Vertreter betroffener Bevölkerungsgruppen sowie Sachverständige hinzuziehen.

Die Gemeindevertretung kann den Haupt- und Finanzausschuss genauso wie alle anderen Ausschüsse jederzeit auflösen und neu bilden.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses finden Sie in unserem Gremienportal.