Verleihung von Ehrenmedaillen für 
ehrenamtliche Tätigkeit

Die Gemeinde Neuhof beabsichtigt im Rahmen des diesjährigen Zollweg-Festivals wieder Neuhofer Bürgerinnen und Bürger, die sich in ehrenamtlicher Tätigkeit besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, mit Ehrenmedaillen in Gold, Silber und Bronze auszuzeichnen.

Aus diesem Anlass werden sowohl die ortsansässigen Vereine als auch die kirchlichen und sozialen Institutionen gebeten, bis zu drei geeignete Personen zur Ehrung vorzuschlagen und dabei eine Priorität in der Reihenfolge zu bestimmen. Die Festlegung der Reihenfolge dient gleichzeitig als Vorschlagsliste für die nächsten Jahre.

Die Vorschläge sind bitte bis zum 28. Februar 2022 unter Verwendung dieses Vordrucks beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof einzureichen.

Die bereits für 2020 eingereichten Vorschläge werden berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Im Übrigen verweisen wir auf die nachfolgend auszugsweise abgedruckten Richtlinien über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Neuhof:


§ 2 Medaille

 (1) Die Auszeichnung erfolgt in drei Stufen:

     15-jähriges ehrenamtliches Engagement   -           Medaille in Bronze

     25-jähriges ehrenamtliches Engagement   -           Medaille in Silber

     40-jähriges ehrenamtliches Engagement   -           Medaille in Gold

(2) Zusätzlich erhalten die Geehrten eine Verleihungsurkunde.


§ 3 Vorschlag und Verleihung

(1) Vorschlagsberechtigt sind folgende Personen bzw. Institutionen:

-       Alle Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof

-       Alle Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Neuhof

-       Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Gemeinde Neuhof

-       Alle eingetragenen Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Neuhof haben.

(2) Die Vorschläge sind dem Gemeindevorstand vorzulegen. Ihnen ist eine ausführliche Darstellung  

     der ehrenamtlichen Tätigkeit des/der Vorgeschlagenen beizufügen

(3) Über die Vergabe entscheidet der Gemeindevorstand.


§ 4 Vergabegrundsätze

(1) Pro Verein (bei Vereinen mit mehreren selbständigen Abteilungen - pro Abteilung) soll nur eine  

     Medaille jährlich verliehen werden.

(2) Die Tätigkeit der/des Geehrten soll noch einen „Bezug in die Gegenwart“ haben.

(3) Die/der Geehrte soll in Neuhof wohnen und außerdem soll nur ehrenamtliches Engagement

     innerhalb Neuhofs geehrt werden.

(4) Eine Ehrung entfällt für Personen, die bereits mit dem Gemeindeehrenbrief, dem Landesehrenbrief

     oder dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet wurden.