Friedhöfe

Grabschmuck auf Rasengräbern

Grabschmuck auf Rasengräbern

Bereits in den vergangenen Jahren hat die Friedhofsverwaltung darauf hingewiesen, dass auf den Rasengräbern keinerlei Bepflanzung erfolgen oder Grabschmuck aufgestellt werden darf.

Wir haben durchaus Verständnis für den Wunsch der Angehörigen, die Gräber ihrer Verstorbenen mit Blumen zu schmücken. Dafür stehen auch bei der Auswahl eines Grabes unterschiedliche Grabfelder zur Verfügung.

Mit der Wahl eines Rasengrabes verzichtet man jedoch bewusst auf diese Möglichkeit.

Alle Nutzungsberechtigten von Rasengräbern haben bei der Wahl eines solchen Grabes die Erklärung gegenüber der Gemeinde unterzeichnet, in der es heißt:

„Das Abstellen von Pflanzschalen, Blumenvasen, Kerzenhalter, Weihwassergefäßen u. ä. auf den Rasengräbern ist auf Grund der erforderlichen Mäharbeiten nicht gestattet.“

Auch auf den ebenerdig verlegten Pflastersteinen kann kein Blumenschmuck abgestellt werden, da diese ausschließlich dem Schutz der Grabmale vor Beschädigungen bei den Mäharbeiten dienen. Dies gilt auch für die ebenerdig verlegten Namenstafeln.

Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten von Rasengräbern entsprechend ihrer abgegebenen Erklärung zu handeln, da sonst künftig die Mäharbeiten nur noch in eingeschränkter Form durchgeführt werden können.

Ihre Friedhofsverwaltung