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Personalausweis, vorläufiger
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde NeuhofHinweis:
Ab dem 1. Mai 2025 ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild nur noch in digitaler Form zulässig.Hierfür kann direkt vor Ort im Bürgerbüro ein entsprechendes Foto aufgenommen werden. Dabei wird eine Gebühr von 6,00 € fällig.
Auch gibt es die Möglichkeit das Foto in einem zertifizierten Fotostudio aufnehmen zu lassen. Dabei wird ein QR-Code generiert, über welchen das Bürgerbüro auf das Foto zugreifen kann.Bei Kindern unter 6 Jahren empfehlen wir, das Foto in einem zertifizierten Fotostudio aufnehmen zu lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.