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Schredderaktion der Gemeinde Neuhof
Die Gemeinde Neuhof bietet auch dieses Jahr wieder allen Bürgerinnen und Bürgern eine Schredderaktion an, um ihren Baum-, Strauch- und Heckenschnitt zu entsorgen bzw. zu verwerten. Diese Aktion wird wie folgt durchgeführt (zeitliche Abweichungen sind möglich)am Montag, den 26. Oktober 2026 in Rommerz
- am Dienstag, den 27. Oktober 2026 in Hauswurz
- am Dienstag, den 27. Oktober 2026 in Kauppen
- am Mittwoch, den 28. Oktober 2026 in Giesel
- am Donnerstag, den 29. Oktober 2026 in Tiefengruben
- am Donnerstag, den 29. Oktober 2026 in Dorfborn
- am Freitag, den 30. Oktober 2026 in Hattenhof
- am Montag, den 2. November 2026 in Neuhof-Neustadt
- am Dienstag, den 3. November 2026 in Neuhof-Ellers
- am Mittwoch, den 4. November 2026 in Neuhof-Opperz
Das Häckselgut kann bei Bedarf an die Grundstückseigentümer abgegeben werden.
Um einen besseren Überblick über das anzufallende Schreddergut zu erhalten, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung Neuhof über den Onlinedienst www.neuhof-fulda.de/digitales-rathaus/onlinedienste-steuer-und-gewerbeamt/ unter Angabe der genauen Anschrift zu melden oder das nachstehende Formular ausgefüllt abzugeben.
- Spätester Anmeldetermin ist der 20. Oktober 2026.
Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt ab dem 26. Oktober 2026 bis 7:00 Uhr bzw. 2. November 2026 ordentlich und gut erreichbar am Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, insofern folgende Bedingungen vorgefunden werden:
Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Informationen
- die übliche Menge (ca. 2 cbm) wird erheblich überschritten,
- der Baum- und Strauchschnitt wird auf Sammelplätzen gelagert,
- das Schreddergut kann nicht eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden,
- die Zeit von 15 Minuten wird überschritten,
- das Schreddergut ist mit Schilfgras, Dornenhecken, Wurzeln oder Laub vermischt,
- das Schreddergut ist mit Grünabfällen vermischt oder angefault,
- die Abholung wurde der Gemeindeverwaltung nicht fristgerecht gemeldet,
- das Zusammenlegen von Schreddergut mehrerer Hauseigentümer ist nicht erlaubt.
Die Reinigung der Straßen- und Gehwegfläche ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten kurzfristig vorzunehmen. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei der Schredderaktion um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neuhof in Zusammenhang mit dem Zweckverband Abfallsammlung des Landkreises Fulda handelt. Deshalb möchten wir Sie dringend darum bitten, die vorgenannten Punkte zu beachten, um somit einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
