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Jetzt Vorschläge einreichen: Verleihung von Ehrenmedaillen für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Gemeinde Neuhof wird im Sommer 2025 wieder Neuhofer Bürgerinnen und Bürger, die sich in ehrenamtlicher Tätigkeit besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, im Rahmen einer Feierstunde mit Ehrenmedaillen in Gold, Silber und Bronze auszeichnen.
Aus diesem Anlass werden sowohl die ortsansässigen Vereine als auch die kirchlichen und sozialen Institutionen gebeten, bis zu drei geeignete Personen zur Ehrung vorzuschlagen und dabei eine Priorität in der Reihenfolge zu bestimmen. Die Festlegung der Reihenfolge dient gleichzeitig als Vorschlagsliste für die nächsten Jahre.
Die Vorschläge sind bitte bis zum 31. Januar 2025 unter Verwendung dieses Vordrucks beim Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof einzureichen.
Im Übrigen verweisen wir auf die nachfolgend auszugsweise abgedruckten Richtlinien über die Verleihung der Ehrenmedaille der Gemeinde Neuhof:
§ 2 Medaille
(1) Die Auszeichnung erfolgt in drei Stufen:
15-jähriges ehrenamtliches Engagement - Medaille in Bronze
25-jähriges ehrenamtliches Engagement - Medaille in Silber
40-jähriges ehrenamtliches Engagement - Medaille in Gold
(2) Zusätzlich erhalten die Geehrten eine Verleihungsurkunde.
§ 3 Vorschlag und Verleihung
(1) Vorschlagsberechtigt sind folgende Personen bzw. Institutionen:
- Alle Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhof
- Alle Mitglieder des Gemeindevorstandes der Gemeinde Neuhof
- Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Gemeinde Neuhof
- Alle eingetragenen Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Neuhof haben.
(2) Die Vorschläge sind dem Gemeindevorstand vorzulegen. Ihnen ist eine ausführliche Darstellung
der ehrenamtlichen Tätigkeit des/der Vorgeschlagenen beizufügen
(3) Über die Vergabe entscheidet der Gemeindevorstand.
§ 4 Vergabegrundsätze
(1) Pro Verein (bei Vereinen mit mehreren selbständigen Abteilungen - pro Abteilung) soll nur eine
Medaille jährlich verliehen werden.
(2) Die Tätigkeit der/des Geehrten soll noch einen „Bezug in die Gegenwart“ haben.
(3) Die/der Geehrte soll in Neuhof wohnen und außerdem soll nur ehrenamtliches Engagement
innerhalb Neuhofs geehrt werden.
(4) Eine Ehrung entfällt für Personen, die bereits mit dem Gemeindeehrenbrief, dem Landesehrenbrief
oder dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet wurden.