Wichtige Ankündigung: Ab 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft

Wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der Gesetzesmodernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens die Kinderreisepässe zum 1. Januar 2024 abgeschafft werden.

Ist der bereits ausgestellte Kinderreisepass meines Kindes auch über den 31.12.2023 hinaus gültig?

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe verlieren ihre Gültigkeit nicht und sind bis zum abgedruckten Ablaufdatum gültig.

Eltern haben daher die Möglichkeit, noch bis zum 31. Dezember 2023 einen Kinderreisepass für ihr Kind zu beantragen und verlängern zu lassen.

Welches Dokument beantrage ich für mein Kind?

Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass, können für Kinder nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden.

Die Ausweispflicht besteht weiterhin jedoch erst ab einem Alter von 16 Jahren, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.

TIPP: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise 

Wie lange beträgt die Bearbeitungsdauer?

Die Personalausweise und Reisepässe werden – anders als der Kinderreisepass – nicht direkt vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Die Ausstellung neuer Personalausweise beträgt ca. 2 bis 3 Wochen, die Reisepässe haben eine Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.

Wir bitten Sie dies bei Ihrer nächsten Reise zu beachten!

Was ist bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokuments für mein Kind zu beachten?

Die persönliche Vorsprache eines Elternteils ist zwingend erforderlich. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst. Daher müssen die Kinder ab dem 6. Lebensjahr bei der Beantragung eines Ausweisdokuments dabei sein.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!

Rufen Sie uns hierzu unter 06655 970-200 an oder schreiben Sie uns eine Mail an buergerbuero@neuhof-fulda.de

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns:

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