Mehr Bäume für Neuhof: Gemeinde fördert Kauf und Pflanzung von Laubbäumen

Gefördert werden Baumpflanzungen, die u. a. folgende wesentliche Voraussetzungen erfüllen:

Fördergegenstand

  • Gefördert werden ausschließlich Laubbäume (möglichst heimische Arten)
  • Die Pflanzung erfolgt durch Privatpersonen (ab 18 Jahren)
  • Sie erfolgt im Ortsbereich oder einem Streifen von 1 Kilometer um die Bebauung herum (bebaute Grundstücke im Außenbereich analog)

Förderumfang und Förderhöhe

  • Gefördert werden max. 15 Bäume pro Antragsteller (ab 18 Jahre) und Jahr
  • Die Förderung beträgt 15,00 € je Halbstämme (Kronenansatz zwischen 1 Meter und 1,80 Meter) bzw. 25,00 € je Hochstamm (Kronenansatz zwischen 1,80 Meter und 2,20 Meter)

Förderrichtlinie und Förderantrag

  • Die komplette Förderrichtlinie mit allen Bestimmungen sowie den Förderantrag finden Sie hier:
  • Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung: Jürgen Menigat, Email: jm@nhf.deTelefon: 06655 970-446

Förderverfahren

  • Reichen Sie bitte folgende Unterlagen (per Email an obige Kontaktadresse) ein:
    • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
    • eine Kopie der Rechnung für den Baumkauf
    • ein Foto der Pflanzstelle vor der Pflanzung
    • ein Foto der Pflanzstelle nach der Pflanzung
  • Auf dem „Nachher-Foto“ sollte zu erkennen sein, in welcher Höhe sich der Kronenansatz befindet (z. B. angelegter Zollstock)
  • Bei Pflanzungen außerhalb der Bebauung (also immer dann, wenn keine Postanschrift vorhanden ist): Fügen Sie bitte ein Luftbild bei, auf dem der genaue Standort markiert ist (z. B. Auszug aus GoogleMaps ®)