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Mehr Bäume für Neuhof: Gemeinde fördert Kauf und Pflanzung von Laubbäumen
Gefördert werden Baumpflanzungen, die u. a. folgende wesentliche Voraussetzungen erfüllen:
Fördergegenstand
- Gefördert werden ausschließlich Laubbäume (möglichst heimische Arten)
- Die Pflanzung erfolgt durch Privatpersonen (ab 18 Jahren)
- Sie erfolgt im Ortsbereich oder einem Streifen von 1 Kilometer um die Bebauung herum (bebaute Grundstücke im Außenbereich analog)
Förderumfang und Förderhöhe
- Gefördert werden max. 15 Bäume pro Antragsteller (ab 18 Jahre) und Jahr
- Die Förderung beträgt 15,00 € je Halbstämme (Kronenansatz zwischen 1 Meter und 1,80 Meter) bzw. 25,00 € je Hochstamm (Kronenansatz zwischen 1,80 Meter und 2,20 Meter)
Förderrichtlinie und Förderantrag
- Die komplette Förderrichtlinie mit allen Bestimmungen sowie den Förderantrag finden Sie hier:
- Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung: Jürgen Menigat, Email: jm@nhf.de, Telefon: 06655 970-446
Förderverfahren
- Reichen Sie bitte folgende Unterlagen (per Email an obige Kontaktadresse) ein:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- eine Kopie der Rechnung für den Baumkauf
- ein Foto der Pflanzstelle vor der Pflanzung
- ein Foto der Pflanzstelle nach der Pflanzung
- Auf dem „Nachher-Foto“ sollte zu erkennen sein, in welcher Höhe sich der Kronenansatz befindet (z. B. angelegter Zollstock)
- Bei Pflanzungen außerhalb der Bebauung (also immer dann, wenn keine Postanschrift vorhanden ist): Fügen Sie bitte ein Luftbild bei, auf dem der genaue Standort markiert ist (z. B. Auszug aus GoogleMaps ®)