Sterbefall

Sterbefall

Ab sofort können Sie die Voranzeige zum Sterbefall oder die Beantragung von Sterbeurkunden online durchführen.
Folgen Sie dafür einfach folgendem Link: Onlinedienste Standesamt

Der Tod eines Angehörigen macht betroffen, löst Ängste aus, es entsteht Unsicherheit. Viele Fragen tauchen auf. Diese Informationen sollen Ihnen eine kleine Hilfe bieten.

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Gemeindegebiet der Sterbefall eingetreten ist. Beim Standesamt Neuhof wird also nur der Tod von Personen, die in Neuhof verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen) beurkundet.

Ein Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.

Zur Beurkundung des Sterbefalles sind dem Standesamt folgende Dokumente vorzulegen:

  1. Leichenschauschein (wird von dem Arzt ausgestellt, der den Tod des Verstorbenen festgestellt hat)
  2. Personalausweis, Reisepass und gegebenenfalls Meldebescheinigung des Verstorbenen
  3. War der Verstorbene verheiratet ist eine Eheurkunde vorzulegen. Sofern es sich um eine ausländische Heiratsurkunde handelt ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher notwendig. War der Verstorbene verwitwet, ist eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vorzulegen. War der Verstorbene geschieden, ist eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorzulegen. Sofern der Verstorbene ledig war, ist eine Geburtsurkunde  vorzulegen.
  4. Bescheinigungen über eventuelle Namensänderungen
  5. Sofern es sich um eine ausländische Urkunde bzw. um ausländische Urteile handelt, ist eine deutsche Übersetzung notwendig!
  6. Namen und Adressen der Kinder des Verstorbenen
  7. Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden.

Beim Tod eines ausländischen Staatsbürgers bitten wir um Rücksprache. 

Sofern ein Bestattungsunternehmen mit dem Todesfall beauftragt wird, kann der Bestatter beauftragt werden, die notwendigen Unterlagen ins Standesamt zu bringen.