Schredderaktion der Gemeinde Neuhof

Die Gemeinde Neuhof bietet auch dieses Jahr wieder allen Bürgerinnen und Bürgern eine Schredderaktion an, um ihren Baum-, Strauch- und Heckenschnitt zu entsorgen bzw. zu verwerten.

Diese Aktion wird wie folgt durchgeführt:

  • am Montag, den 27. Oktober 2025 in Tiefengruben
  • am Dienstag, den 28. Oktober 2025 in Dorfborn
  • am Mittwoch, den 29. Oktober 2025 in Hattenhof
  • am Donnerstag, den 30. Oktober 2025 in Neuhof-Neustadt
  • am Freitag, den 31. Oktober 2025 in Neuhof-Ellers
  • am Samstag, den 1. November 2025 in Neuhof-Opperz
  • am Montag, den 3. November 2025 in Rommerz
  • am Dienstag, den 4. November 2025 in Hauswurz und Kauppen
  • am Mittwoch, den 5. November 2025 in Giesel 

Das Häckselgut kann bei Bedarf an die Grundstückseigentümer abgegeben werden.

Um einen besseren Überblick über das anzufallende Schreddergut zu erhalten, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung Neuhof per Email an steueramt@neuhof-fulda.de oder Telefon 06655 970-310 unter Angabe der genauen Anschrift zu melden oder melden Sie sich einfach online an.

Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt ab dem 28. Oktober 2024 ab 07:00 Uhr ordentlich und gut erreichbar am Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, insofern folgende Bedingungen vorgefunden werden:

Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Informationen

  • die Schredderaktion findet einmal jährlich im Herbst statt
  • es werden max. 2 cbm pro Grundstück abgeholt, mit dem Bagger/Greifer frei zugänglich 
  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis zu einer Stärke von maximal 30 cm Durchmesser 
  • Wichtig: keine Rodungen, keine Wurzelstöcke, kein Gras, kein Moos
  • die maximale Schredderzeit pro Grundstück betragt 10-15 Minuten 
  • Schreddergut unbedingt so nahe wie möglich am Bürgersteig/Straßenrand platzieren 
  • wählen Sie bitte einen frei zugänglichen Ablageplatz, sodass keine Randsteine oder Ahnliches beschädigt werden können 
  • bitte keine Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe parken 
  • verspätete Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden! 

Bitte stellen Sie den Baum- und Strauchschnitt fristgerecht ordentlich und gut erreichbar am Straßenrand vor dem Grundstück bereit. Die ausführende Firma ist angehalten, den Baum- bzw. Strauchschnitt liegen zu lassen, sofern die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es sich bei der Schredderaktion um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neuhof in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Abfallsammlung des Landkreises Fulda handelt.