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Kommunalwahlen am 15. März:
Antrag auf Briefwahl ab sofort möglich
Am Sonntag, den 15.03.2026, finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Ab sofort ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für die anstehende Wahl online zu beantragen:
Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, den 10.03.2026 um 23:59 Uhr, freigeschaltet.
Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 13.03.2026, 13:00 Uhr, auch auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro beantragen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens 23.02.2026 zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag für die Briefwahl abgedruckt. Diesen können Sie ausfüllen und an die Gemeindeverwaltung zurückgeben (per Post, E-Mail, Fax oder Einwurf in den Briefkasten).
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist in Papierform, per E-Mail oder Fax möglich. Bitte geben Sie dabei Name, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift an. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig!
In gesonderten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener und plötzlicher Erkrankung) ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich. Dafür ist das Wahlamt am Samstag, 14.03.2026 von 11:00 bis 12:00 Uhr und am Sonntag, 15.03.2026 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.
Wir können keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten geben. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Insbesondere beim Versand ins Ausland kann es zu längeren Versandzeiten kommen. Deshalb können Sie alternativ Ihre Briefwahlunterlagen am Empfang abholen und ggf. gleich vor Ort wählen.
Die von Ihnen zurückzugebenden Wahlbriefe müssen bis zum 15.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Neuhof eingegangen sein. Bei späterem Eingang werden die Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt!
Sollten Sie bis zum 23.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
- buergerbuero@neuhof-fulda.de
- 06655 970-200
Musterstimmzettel zur Kommunalwahl:
