Landtags– und Landratswahl am 8. Oktober: Antrag auf Briefwahl ab sofort möglich

Am Sonntag, den 8. Oktober, finden die Wahlen zum Hessischen Landtag und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates statt. Ab sofort ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für die anstehenden Wahlen online zu beantragen:


Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Briefwahl:

Für die bevorstehenden Wahlen können Sie bis  zum 4. Oktober Briefwahlunterlagen beantragen (online, auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail).  Durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro (Hanauer Straße 4, 36119 Neuhof) ist dies noch bis 6. Oktober, 13:00 Uhr, möglich. In gesonderten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener und plötzlicher Erkrankung) können außerdem am Wahltag von 8:00 - 15:00 Uhr im Bürgerbüro Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Wir können keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten geben. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Insbesondere beim Versand ins Ausland kann es zu längeren Versandzeiten kommen. 

Wichtig: Die von Ihnen zurückzugebenden Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 8. Oktober 2023, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Neuhof (Wahlbriefkasten, Rathaus, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof) eingegangen sein. Bei späterem Eingang können die Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden!

Sollten Sie bis zum 17. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an folgende Stelle: